Klasse B / BF 17 / B197 / B196 /B78 

Der Ablauf...

Um die Klasse B zu erhalten musst du vorab einige Kriterien erfüllen:

  1. du bist 17 1/2 Jahre alt
  2. Gültigen Personalausweis/Reisepass
  3. absolvierten Sehtest
  4. Bescheinigung für die Erste-Hilfe
  5. abgeschlossene Theorie- (14 UE) / Praxisstunden (Üst + min. 12 besondere Ausbildungsfahrten) samt Prüfung

BF 17

 

du kannst allerdings auch am Begleitetem Fahren mit 17 teilnehmen, hierfür musst du und dein Begleiter folgende Punkte erfüllen:

  1. du bist 16 1/2 Jahre alt
  2. Punkte 2 - 5
  3. dein Begleiter muss 30 Jahre alt sein
  4. 5 Jahre die Fahrerlaubnis besitzen
  5. max. 1 Punkt im Fahreignungsregister ,,Flensburg''

B197

 

Dieser Eintrag ermöglicht dir trotz absolvierter Prüfung mit einem Automatikfahrzeug, ebenfalls einen Manuellen Schaltwagen zufahren.

 

Du musst lediglich min. 10 x 45 min  während deiner Ausbildung mit einem Manuellen Schaltwagen fahren und anschließend einen 15-minütigen Test in der Fahrschule absolvieren.

 

(Voraussetzungen Kl. B / BF 17)

B 78

 

mit diesem Eintrag kannst du nur Automatik Fahrzeuge fahren.

 

(Voraussetzungen Kl. B / BF 17)

B196

 

mit diesem Eintrag ist es dir möglich Motorräder / Roller bis zu 125ccm / 15 PS zu fahren und das ohne Prüfung.

 

Du musst dafür nur an 4 Motorrad Theorie Unterrichten teilnehmen und min. 10 x 45 min fahren. 

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